Visum Indien

Visum Indien

Ausländische Touristen benötigen einen gültigen Reisepass und ein Visum zur Einreise nach Indien. Alle wichtigen Infos für Ihre Indien-Reise.

Deutsche Staatsangehörige brauchen für die Einreise nach Indien einen Reisepass und ein Visum, das vor der Reise beantragt werden muss. Ein Visum bei Ankunft (Visa on Arrival) gibt es für Deutsche nicht. Zur Wahl stehen das elektronische Visum (e-Visa), das vollständig online beantragt wird, und das reguläre Visum, das als Aufkleber in den Pass kommt und bei der Botschaft oder einem Generalkonsulat beantragt wird. Personalausweis und vorläufiger Personalausweis reichen für die Einreise nicht aus.

Elektronisches Visum (e-Visa)

Das e-Visa-Portal der indischen Regierung führt derzeit neun e-Visa-Arten, nämlich e-Tourist, e-Business, e-Medical, e-Medical Attendant, e-Student, e-Family, e-Transit, e-Miscellaneous und e-Production Investment. Einige Reisezwecke laufen als Unterform einer dieser Arten, etwa Konferenzen und Dreharbeiten beim e-Business-Visum oder Bergsteigen beim e-Tourist-Visum.

Das e-Visa gilt für Tourismus, Besuche bei Freunden und Verwandten, kurze Yoga- und Sprachkurse ohne Abschlusszertifikat, kurze unbezahlte Freiwilligenarbeit von höchstens einem Monat, medizinische Behandlung sowie Geschäftsreisen und Konferenzen. Für eine Anstellung, für die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und für journalistische Tätigkeit ist es nicht zugelassen. Wer beruflich aus Militär, Polizei oder Sicherheitsbehörden kommt (aktiv oder ehemals) oder einen Dienst- bzw. Diplomatenpass besitzt, muss ein reguläres Visum beantragen. Mit einem vorläufigen Reisepass ist kein e-Visa möglich.

Das e-Visa lässt sich weder verlängern noch in eine andere Visumart umwandeln.

e-Tourist-Visum – Gültigkeit

Es gibt drei Varianten des e-Tourist-Visums:

  • 30-Tage-Visum: gültig 30 Tage ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise innerhalb dieser Frist. Die erste Einreise muss innerhalb der Gültigkeit der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) liegen.
  • 1-Jahres-Visum: gültig 365 Tage ab Erteilung der ETA, mehrfache Einreise.
  • 5-Jahres-Visum: gültig fünf Jahre ab Erteilung der ETA, mehrfache Einreise.

Beim 1-Jahres- und beim 5-Jahres-Visum darf der Aufenthalt in Indien insgesamt 180 Tage je Kalenderjahr nicht überschreiten.

Beantragung

Der Antrag wird ausschließlich online auf dem offiziellen Portal https://indianvisaonline.gov.in/evisa/ gestellt. Er muss spätestens vier Tage vor der geplanten Einreise eingehen und kann frühestens 120 Tage vorher gestellt werden. Auch die Gebühr muss spätestens vier Tage vor der Reise bezahlt sein, sonst wird der Antrag nicht bearbeitet.

Die Genehmigung, die Electronic Travel Authorization (ETA), kommt per E-Mail. Vor Reiseantritt sollte der Status auf dem Portal „GRANTED“ lauten. Einen Ausdruck der ETA sollten Reisende mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Das eigentliche Visum wird erst bei der Ankunft in den Pass gestempelt, dabei nehmen die Grenzbeamten Fingerabdrücke und ein Foto auf.

Benötigte Unterlagen

  • Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens zwei freie Seiten für die Stempel hat. Jede Person, auch jedes Kind, braucht einen eigenen Pass und einen eigenen Antrag.
  • Scan der Passdatenseite als PDF (10 bis 300 KB)
  • Aktuelles Foto als JPEG-Datei (10 KB bis 1 MB), quadratisch, Gesicht frontal, Augen offen, ohne Brille, vollständiger Kopf, heller oder weißer Hintergrund ohne Schatten und ohne Rahmen
  • Rück- oder Weiterflugticket sowie ausreichende Mittel für den Aufenthalt
  • je nach Visumart weitere Nachweise, etwa eine Visitenkarte oder Einladung beim e-Business-Visum oder ein Schreiben der Klinik beim e-Medical-Visum. Alle Dokumente müssen auf Englisch sein.

Zugelassene Einreisepunkte

Mit dem e-Visa ist die Einreise nur über bestimmte Flughäfen und Seehäfen erlaubt. Die Liste des e-Visa-Portals nennt im September 2026 insgesamt 36 Flughäfen, darunter Delhi, Mumbai, Navi Mumbai, Bengaluru, Chennai, Kolkata, Hyderabad, Kochi, Thiruvananthapuram, Jaipur, Ahmedabad, Amritsar, Varanasi sowie Goa (Dabolim und Mopa). Kreuzfahrtgäste können mit der ETA über die Seehäfen Mumbai, Chennai, Kochi, Goa und Mangalore einreisen.

Die Ausreise ist über jeden autorisierten Grenzkontrollpunkt Indiens möglich.

Kosten

Die Gebühr hängt von der Staatsangehörigkeit und der Visumart ab und wird in US-Dollar online bezahlt.

  • e-Tourist-Visum: Die Beträge für 30 Tage, ein Jahr und fünf Jahre stehen in der amtlichen Gebührentabelle auf dem e-Visa-Portal.
  • e-Business-Visum: 120 USD
  • e-Medical- und e-Medical-Attendant-Visum: je 80 USD

Hinzu kommen Bankgebühren. Bei Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte sind es laut Portal 3 Prozent der Visumgebühr, bei Zahlung über PayPal 4 Prozent. Die Gebühr wird nicht erstattet, auch nicht bei Ablehnung oder abgesagter Reise. Weitere Kosten, etwa Eil- oder Expressgebühren, sieht die indische Regierung nicht vor. Am Flughafen wird nichts mehr bezahlt.

Vorsicht vor inoffiziellen Visa-Websites

Die indische Regierung stellt klar, dass https://indianvisaonline.gov.in/evisa/ die einzige offizielle Website für den e-Visa-Antrag ist. Der Antrag kommt ohne Vermittler oder Reisebüro aus. Die Behörden warnen ausdrücklich vor Anbietern, die gegen Geld eine schnellere Erteilung versprechen. Persönliche Daten sollten nur auf der offiziellen Seite eingegeben werden.

e-Arrival Card

Ausländische Reisende füllen vor der Ankunft online die e-Arrival Card aus. Das ist frühestens 72 Stunden vor der Ankunft möglich, auf https://boi.gov.in, https://indianvisaonline.gov.in/earrival/ oder in der offiziellen App „Indian Visa Su-Swagatam“. Die digitale Karte ersetzt das frühere Einreiseformular aus Papier. Sie ist kein Visum, ein gültiges Visum ist weiterhin nötig. Nach Angaben des Auswärtigen Amts ist zusätzlich eine Gesundheitserklärung auszufüllen, frühestens 24 Stunden vor der Einreise, am besten schon beim Web-Check-in.

Reguläres Touristenvisum

Gültigkeit

Reguläre Touristenvisa werden nach Angaben des Auswärtigen Amts in der Regel für 365 Tage ab Ausstellung erteilt, mit mehrfacher Einreise und einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. Die Botschaft stellt Touristenvisa auch mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren aus. Das Touristenvisum lässt sich nur in begründeten Ausnahmefällen verlängern.

Beantragung

Seit Dienstag, 20. Januar 2026, nehmen die Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt, Hamburg und München Visumanträge direkt entgegen. Der bisherige Dienstleister Alankit hat seine Annahmestellen am Montag, 19. Januar 2026, geschlossen. Gebühren dürfen nicht mehr an Alankit überwiesen werden.

Zuständig ist je nach Wohnort die Botschaft oder eines der Generalkonsulate. Das Formular wird zunächst online auf https://indianvisaonline.gov.in/ ausgefüllt, ausgedruckt, an zwei Stellen unterschrieben und mit Foto versehen. Die Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Frankfurt nehmen Anträge nur mit Online-Termin persönlich an, montags bis freitags von 9.30 bis 12.30 Uhr, die Gebühr wird dort passend in bar bezahlt. Das Generalkonsulat in München nimmt Anträge für Bayern und Baden-Württemberg auf dem Postweg an. Wer ein Visum mit mehr als einem Jahr Gültigkeit beantragt, gibt Fingerabdrücke ab. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, Menschen, die älter als 70 Jahre sind, und alle, deren Fingerabdrücke in den vergangenen 59 Monaten erfasst wurden.

Benötigte Unterlagen

  • Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig, mit mindestens zwei freien Seiten, dazu eine Kopie der Datenseite
  • Ausgedrucktes und zweifach unterschriebenes Onlineformular
  • Aktuelles Foto nach indischer Vorgabe (3,5 x 3,5 cm, frontal, heller Hintergrund)
  • Kontoauszug als Nachweis ausreichender Mittel
  • bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. Sorgerechtsnachweise

Kosten

Die Botschaft in Berlin berechnet für deutsche Staatsangehörige 95 Euro für ein Touristenvisum mit bis zu einem Jahr Gültigkeit und 186 Euro für bis zu fünf Jahre. Darin ist jeweils ein Konsularzuschlag von 3 Euro enthalten. Die Gebühr wird nicht erstattet.

Sondergenehmigungen

Das e-Visa gilt nicht für Schutz- und Sperrgebiete (Protected, Restricted und Cantonment Areas). Für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und die Lakkadiven (Lakshadweep) brauchen Reisende laut Auswärtigem Amt eine besondere Reisegenehmigung, die vor der Einreise in diese Gebiete in Indien einzuholen ist. Die Nikobaren sind für Touristen nicht zugänglich. Wer sich ohne Genehmigung in einem genehmigungspflichtigen Gebiet aufhält, begeht eine Straftat. Auskunft zu den aktuell betroffenen Gebieten geben die indischen Vertretungen in Deutschland.

Sonstige Hinweise

  • Bei einem Gesamtaufenthalt von mehr als sechs Monaten besteht eine Registrierungspflicht beim zuständigen Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) bzw. Foreigners' Registration Office (FRO) innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft.
  • Wer nicht innerhalb der Gültigkeit seines Visums ausreist, muss mit Haft und einem mehrjährigen Einreiseverbot rechnen.
  • Reisende sollten bei der Einreise darauf achten, einen Einreisestempel zu bekommen. Ohne ihn kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten.
  • Wer innerhalb von sechs Tagen nach dem Aufenthalt in einem Gelbfiebergebiet einreist, muss eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen.

Nützliche Links

Stand: September 2026. Maßgeblich sind die Angaben der indischen Behörden. Zum offiziellen e-Visa-Portal