Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, was gilt, wenn Sie bei INDIENaktuell.de eine Anzeige buchen, eine Premiumpartnerschaft eingehen, sich die Druckausgabe per Post schicken lassen, uns einen Kommentar, einen Text oder ein Foto schicken, ein Nutzerkonto verwenden oder den Newsletter beziehen. Wer INDIENaktuell.de nur liest, schließt mit uns keinen Vertrag und muss nichts weiter beachten.

A. Allgemeines
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) INDIENaktuell.de, das gedruckte INDIEN aktuell Magazin und der INDIENaktuell-Newsletter sind Angebote der

prexma GmbH Zeppenheimer Weg 1 40489 Düsseldorf Telefon: 0211 87972343 E-Mail: info@prexma.com

vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Hartmann und Neena Hartmann, Handelsregister HRB 88885, Amtsgericht Düsseldorf, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE328849269 (im Folgenden „Verlag“ oder „wir“).

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Verlag und seinen Kundinnen und Kunden über Anzeigen in der Druckausgabe, auf INDIENaktuell.de und im Newsletter, über gesponserte Artikel und Firmenportraits, Einträge im Dienstleisterverzeichnis „India Desk“, Premiumpartnerschaften, den Katalogbestellservice und Kleinanzeigen sowie über den Postversand der Druckausgabe. Sie gelten außerdem für Kommentare, Einsendungen, das Nutzerkonto und den Newsletter, auch wenn dafür nichts zu bezahlen ist.

(3) Die AGB gelten unabhängig davon, ob ein Vertrag online, per E-Mail, per Telefon, schriftlich oder im persönlichen Gespräch zustande kommt.

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen eines Kunden, der Unternehmer ist, gelten nur, wenn der Verlag ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Absprachen im Einzelfall, etwa in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung, haben immer Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Verbraucher und Unternehmer
(1) Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Vereine und andere Organisationen sind in der Regel Unternehmer im Sinne dieser AGB, wenn sie für ihre Tätigkeit werben.

(2) Wo diese AGB zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterscheiden, ist das ausdrücklich gesagt. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben von diesen AGB immer unberührt.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Mediadaten, Preislisten und Angebote des Verlags sind freibleibend. Sie sind eine Einladung, eine Bestellung abzugeben, noch kein bindendes Angebot des Verlags.

(2) Anzeigen, gesponserte Artikel, Firmenportraits, Verzeichniseinträge und Premiumpartnerschaften bestellt der Kunde schriftlich, per E-Mail, mit dem Bestellformular der Mediadaten, telefonisch oder im Gespräch. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verlag die Bestellung in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung, in der Regel per E-Mail) oder die Anzeige veröffentlicht. Telefonisch oder mündlich erteilte Aufträge bestätigt der Verlag in Textform.

(3) Kleinanzeigen über ein Buchungsformular auf INDIENaktuell.de laufen, soweit der Verlag ein solches Formular anbietet, so ab: Der Kunde wählt die Art der Anzeige (privat oder gewerblich) und den Tarif, gibt Überschrift und Anzeigentext ein, wählt die gewünschten Ausgaben und trägt seine Kontaktdaten ein. Der Preis wird während der Eingabe berechnet und angezeigt, ebenso eine Vorschau der Anzeige. Bis zum Absenden kann der Kunde alle Eingaben in den Formularfeldern prüfen und korrigieren. Mit dem Klick auf die Schaltfläche zum Absenden gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrags zu dem angezeigten Preis ab. Der Verlag bestätigt zunächst automatisch per E-Mail, dass die Buchung eingegangen ist; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag die Buchung per E-Mail bestätigt oder die Anzeige veröffentlicht. Ergibt die Prüfung durch den Verlag einen anderen Preis, etwa weil die Anzeige als gewerblich einzustufen ist, teilt der Verlag das mit; ein Vertrag zu dem geänderten Preis kommt nur zustande, wenn der Kunde zustimmt.

(4) Kleinanzeigen per E-Mail, Telefon oder Brief nimmt der Verlag ebenfalls entgegen. Der Vertrag kommt dann mit der Bestätigung des Verlags in Textform oder mit der Veröffentlichung zustande.

(5) Kunden, denen der Verlag einen Zugang zum Kundenbereich eingerichtet hat, können dort Anzeigen anlegen, einreichen und bezahlen. Das Einreichen ist ein Angebot des Kunden; der Vertrag kommt mit der Freigabe durch den Verlag zustande.

(6) Den Postversand der Druckausgabe bestellt der Kunde, soweit der Verlag ihn anbietet, über das Formular auf der Seite „Unterstützen & Abo“ auf INDIENaktuell.de, per E-Mail oder telefonisch. Mit dem Absenden des Formulars gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verlag die Bestellung per E-Mail bestätigt; die Bestätigung nennt die erste Ausgabe, die versandt wird, und die Zahlungsdaten.

(7) Der Verlag kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen. § 7 Absatz 4 bleibt unberührt.

§ 4 Vertragssprache, Vertragstext, Textform
(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Der Verlag speichert den Vertragstext, also die Angaben der Bestellung, und schickt ihn dem Kunden mit der Bestätigung per E-Mail zu, zusammen mit diesen AGB und, bei Verbrauchern, der Widerrufsbelehrung. Die jeweils geltende Fassung der AGB ist unter indienaktuell.de/agb abrufbar; frühere Fassungen schickt der Verlag auf Anfrage.

(3) Erklärungen, für die diese AGB Textform verlangen, sind zum Beispiel per E-Mail wirksam.

B. Anzeigen in Druckausgabe, Website und Newsletter
§ 5 Leistungen
(1) Der Verlag bietet insbesondere an:

Anzeigen im INDIEN aktuell Magazin, im Innenteil oder auf den Umschlagseiten, in den Formaten der Mediadaten oder in individueller Größe,
Online-Werbung auf INDIENaktuell.de, insbesondere Banner in Rotation,
Anzeigen im Newsletter (Einzelschaltung),
Gesponserte Online-Artikel und Firmenportraits, etwa für Produkte, Veranstaltungen, Stellen, Reise- oder Dienstleistungsangebote, die der Kunde bezahlt, online und in der Druckausgabe,
Einträge im Dienstleisterverzeichnis „India Desk“ auf INDIENaktuell.de (Branchenbuch), auch als Teil einer Premiumpartnerschaft online oder online und print,
den Katalogbestellservice, also die Weiterleitung von Kataloganfragen an den Kunden,
auf Wunsch die Gestaltung von Anzeigen und Bannern aus dem Material des Kunden.
(2) Umfang, Format, Platzierung, Erscheinungstermin oder Laufzeit und Preis ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, ergänzend aus dem Angebot und den bei Vertragsschluss geltenden Mediadaten.

(3) Das INDIEN aktuell Magazin erscheint nach dem Erscheinungsplan der Mediadaten, in der Regel halbjährlich im Januar und im September. Der Verlag kann einzelne Erscheinungstermine aus wichtigem Grund, etwa wegen Feiertagen oder Druckereiterminen, um bis zu eine Woche verschieben; er teilt das den betroffenen Kunden rechtzeitig mit.

§ 6 Platzierung und Kennzeichnung
(1) Anzeigen erscheinen auf einer Umschlagseite, wenn der Kunde diese Platzierung gebucht hat. Weitere Platzierungswünsche, etwa eine bestimmte Seite, ein bestimmtes Umfeld oder die Position auf der Seite, berücksichtigt der Verlag nach Möglichkeit. Verbindlich sind sie nur, wenn der Verlag sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zusagt.

(2) Der Verlag gestaltet Druckausgabe, Website und Newsletter redaktionell und technisch nach eigenem Ermessen. Er darf das Layout, die Werbeflächen und ihre Darstellung auf verschiedenen Geräten ändern, solange die gebuchte Leistung im Wesentlichen gleichwertig bleibt.

(3) Anzeigen, Banner, Firmenportraits und andere bezahlte Veröffentlichungen, die nicht schon durch ihre Gestaltung als Werbung erkennbar sind, kennzeichnet der Verlag mit dem Wort „Anzeige“. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§ 10 Landespressegesetz NRW, § 22 Medienstaatsvertrag). Der Kunde darf keine Gestaltung verlangen, die den Werbecharakter verschleiert.

(4) Konkurrenzausschluss, also die Zusage, dass keine Wettbewerber des Kunden in derselben Ausgabe oder auf derselben Seite werben, gewährt der Verlag nur, wenn er ihn ausdrücklich in Textform vereinbart.

§ 7 Inhalt der Anzeige, Rechte, Prüfung und Ablehnung
(1) Für den Inhalt seiner Anzeige, für die gelieferten Texte, Bilder, Logos und Marken und für die verlinkten Internetseiten ist allein der Kunde verantwortlich. Er versichert, dass er die nötigen Rechte daran besitzt, dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind und dass die Anzeige nicht gegen Gesetze verstößt, insbesondere nicht gegen Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Jugendschutzrecht und nicht gegen Berufsrecht, etwa das Heilmittelwerberecht.

(2) Der Kunde räumt dem Verlag die Rechte ein, die für die Veröffentlichung nötig sind: die Anzeige in der Druckausgabe zu drucken und zu verbreiten, sie auf INDIENaktuell.de, im Newsletter und in der digitalen Fassung der Ausgabe (PDF zum Blättern auf INDIENaktuell.de) zu veröffentlichen und die Ausgabe einschließlich der Anzeige dauerhaft im Archiv der Ausgaben bereitzuhalten. Die Rechte sind nicht ausschließlich und gelten für die Dauer dieser Nutzungen. Anzeigen aus der Druckausgabe bleiben im Ausgabenarchiv, weil eine erschienene Ausgabe nicht nachträglich verändert wird; aus rechtlichen Gründen entfernt der Verlag eine Anzeige auch dort.

(3) Wird der Verlag von Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, die im Inhalt der Anzeige des Kunden liegt, stellt der Kunde den Verlag von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Verlag informiert den Kunden unverzüglich und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.

(4) Der Verlag kann Anzeigen und Anzeigenaufträge ablehnen, auch einzelne Schaltungen aus einem laufenden Auftrag, wenn

der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder das nahe liegt,
der Inhalt gegen die guten Sitten verstößt, zu Hass oder Gewalt aufruft oder Menschen herabwürdigt,
die Anzeige nach Inhalt, Herkunft oder technischer Form nicht den einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags entspricht, etwa weil sie für ein anderes Medium wirbt oder mit redaktionellen Inhalten verwechselt werden kann,
die Veröffentlichung dem Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Gestaltung nicht zumutbar ist.
Der Verlag teilt die Ablehnung unverzüglich mit. Für eine abgelehnte Anzeige muss der Kunde nichts bezahlen; bereits gezahlte Beträge erstattet der Verlag.

(5) Politische Werbung, etwa für Parteien, Kandidaten, Wahlen oder Abstimmungen, veröffentlicht der Verlag nur nach gesonderter Vereinbarung und nur mit den Angaben, die das Gesetz dafür vorschreibt (Verordnung (EU) 2024/900). Der Kunde stellt dem Verlag die nötigen Angaben, etwa zum Auftraggeber und zur Finanzierung, vor der Veröffentlichung zur Verfügung.

(6) Links in Bannern und Online-Anzeigen setzt der Verlag auf die vom Kunden angegebene Adresse. Stellt sich heraus, dass die verlinkte Seite rechtswidrige Inhalte enthält, darf der Verlag den Link oder die Anzeige bis zur Klärung sperren.

§ 8 Anzeigenschluss, Druckunterlagen, Gestaltung, Korrekturabzug
(1) Der Anzeigenschluss für jede Ausgabe steht in den Mediadaten; er liegt in der Regel 21 Tage vor dem Erscheinungstermin. Bis zum Anzeigenschluss müssen die Bestellung und, wenn nichts anderes vereinbart ist, die vollständigen Druckunterlagen beim Verlag sein.

(2) Druckunterlagen liefert der Kunde als druckfähiges PDF (PDF/X-3) mit Beschnittzugabe im gebuchten Format, Banner und Newsletter-Anzeigen im Format der Mediadaten. Für einwandfreie Vorlagen ist der Kunde verantwortlich. Erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag nach; Kosten für eine nötige Nacharbeit trägt der Kunde nur nach vorheriger Absprache.

(3) Kommen die Druckunterlagen nicht rechtzeitig, kann der Verlag bei einer Serie das zuletzt veröffentlichte Motiv des Kunden wiederholen. Ist das nicht möglich und kann die Anzeige deshalb nicht erscheinen, gilt § 12 Absatz 2 entsprechend.

(4) Auf Wunsch gestaltet der Verlag die Anzeige aus dem Material des Kunden. Ob dafür ein gesonderter Preis anfällt, ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Hat der Kunde die Gestaltung vollständig bezahlt, darf er das Motiv auch für eigene Werbezwecke außerhalb von INDIEN aktuell nutzen. Ausgenommen sind Bilder, Schriften und andere Bestandteile, die der Verlag nur für die eigene Veröffentlichung lizenziert hat, etwa Stockfotos; darauf weist der Verlag auf Anfrage hin.

(5) Gestaltet der Verlag die Anzeige oder ändert er gelieferte Unterlagen, schickt er dem Kunden vor dem Druck einen Korrekturabzug. Der Kunde prüft ihn und gibt ihn frei oder teilt Korrekturen bis zu der Frist mit, die der Verlag bei der Übersendung nennt. Meldet sich der Kunde bis dahin nicht, gilt der Abzug als freigegeben, wenn der Verlag bei der Übersendung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat und die Frist angemessen war. Für Fehler, die der Kunde im freigegebenen Abzug übersehen hat, haftet der Verlag nicht.

§ 9 Online-Werbung und Newsletter-Anzeigen
(1) Banner werden in der Regel in Rotation mit anderen Anzeigen ausgespielt, auf der Startseite, in Beiträgen oder in der Seitenleiste, je nach gebuchtem Paket. Eine bestimmte Zahl an Einblendungen, Klicks oder Besuchern schuldet der Verlag nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Dass einzelne Besucher Werbung mit Programmen oder Browsereinstellungen unterdrücken, liegt außerhalb des Einflusses des Verlags.

(2) Laufzeit und Verlängerung von Online-Paketen und anderen laufenden Online-Buchungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ist dort nichts geregelt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung gegenüber Verbrauchern gilt nur in den Grenzen des § 309 Nummer 9 BGB; nach der ersten Laufzeit ist der Vertrag dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Leistungen, die in einer Premiumpartnerschaft oder einem Paket enthalten sind, etwa Verzeichniseinträge, Logo-Einblendungen oder Anzeigen in der Druckausgabe, müssen innerhalb der Laufzeit abgerufen werden, indem der Kunde das Material liefert. Nicht abgerufene Leistungen verfallen am Ende der Laufzeit, es sei denn, der Verlag hat sie zu vertreten.

(4) Der Newsletter erscheint in der Regel einmal im Monat. Eine Newsletter-Anzeige erscheint in der vereinbarten Ausgabe des Newsletters. Kann der Newsletter an diesem Tag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig versandt werden, erscheint die Anzeige im nächsten Newsletter. Ist dem Kunden die Nachholung nicht zumutbar, etwa weil die Anzeige für einen Termin wirbt, der dann vorbei ist, erstattet der Verlag den Preis. Öffnungs- und Klickraten sind Erfahrungswerte, keine Zusage.

(5) Der Verlag misst, wie oft Banner und Newsletter-Anzeigen angeklickt werden, und teilt dem Kunden die Zahlen auf Anfrage mit.

§ 10 Gesponserte Artikel, Firmenportraits und bezahlte Beiträge
(1) Gesponserte Online-Artikel, Firmenportraits, Berichte und Stellenanzeigen, die der Kunde bezahlt, veröffentlicht der Verlag aus dem Material des Kunden (Titel, Text, Bild, Link) oder verfasst sie nach Absprache selbst. Der Kunde erhält den Text vor der Veröffentlichung zur Freigabe und kann sachliche Fehler korrigieren. Stil, Aufbau und Bebilderung verantwortet der Verlag.

(2) Solche Beiträge werden als „Anzeige“ gekennzeichnet (§ 6 Absatz 3). Online bleiben sie für die gebuchte Laufzeit abrufbar, bei Schaltung je Quartal also mindestens drei Monate; danach entscheidet der Verlag, ob sie im Archiv bleiben.

(3) Über seine redaktionelle Berichterstattung entscheidet der Verlag unabhängig. Eine Anzeigenbuchung begründet keinen Anspruch auf redaktionelle Beiträge, und das Fehlen einer Buchung ist kein Nachteil.

§ 11 Dienstleisterverzeichnis „India Desk“
(1) Das Dienstleisterverzeichnis „India Desk“ auf INDIENaktuell.de (Branchenbuch) verzeichnet Dienstleister, Verbände, Institutionen und Unternehmen mit Indien-Bezug. Einfache Einträge legt der Verlag unentgeltlich an; ein Anspruch auf einen Eintrag oder eine bestimmte Darstellung besteht nicht. Betroffene können jederzeit die Berichtigung oder Löschung eines einfachen Eintrags verlangen.

(2) Hervorgehobene Einträge mit Firmenprofil, Logo, Kontaktdaten und Einblendung auf den Portalseiten gibt es als Premiumpartnerschaft oder als eigene Buchung. Umfang und Laufzeit ergeben sich aus der Buchung; für die Laufzeit gilt § 9 Absatz 2 entsprechend.

(3) Der Kunde liefert die Angaben für seinen Eintrag und hält sie aktuell. Der Verlag darf sie in eine einheitliche Form bringen und offensichtliche Fehler berichtigen.

§ 12 Abbestellung und Änderung
(1) Anzeigen in der Druckausgabe kann der Kunde bis zum Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe kostenfrei abbestellen oder ändern. Newsletter-Anzeigen kann er bis drei Werktage vor dem vereinbarten Versandtag, einzeln gebuchte Banner und Firmenportraits bis zum Beginn der Veröffentlichung kostenfrei abbestellen. Die Abbestellung bedarf der Textform.

(2) Bestellt der Kunde später ab oder kann die Anzeige aus Gründen nicht erscheinen, die der Kunde zu vertreten hat, behält der Verlag den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Er muss sich aber anrechnen lassen, was er dadurch erspart, dass die Anzeige nicht erscheint, und was er durch eine anderweitige Verwendung des Platzes erwirbt (§ 648 BGB). Der Kunde kann nachweisen, dass dem Verlag kein oder ein geringerer Anspruch zusteht.

(3) Wünscht der Kunde nach Anzeigenschluss Änderungen an einer bereits freigegebenen Anzeige, setzt der Verlag sie um, soweit das technisch und zeitlich noch möglich ist; einen Anspruch darauf gibt es nicht.

(4) Das Widerrufsrecht von Verbrauchern (Teil H) bleibt unberührt.

§ 13 Mängel
(1) Erscheint eine Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig und wird dadurch ihr Zweck beeinträchtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige in der nächsten erreichbaren Ausgabe, im Umfang der Beeinträchtigung. Schlägt die Ersatzanzeige fehl oder ist sie dem Kunden nicht zumutbar, kann er den Preis angemessen mindern oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt für Online-Anzeigen und Newsletter-Anzeigen, wobei online in der Regel eine Verlängerung der Laufzeit um den ausgefallenen Zeitraum an die Stelle der Ersatzanzeige tritt.

(2) Geringfügige Abweichungen in Farbe und Tonwert, die im Druck unvermeidlich sind, und Abweichungen, die auf den vom Kunden gelieferten Unterlagen beruhen, sind kein Mangel.

(3) Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der Anzeige in Textform rügen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.

(4) Schadensersatz wegen Mängeln richtet sich nach § 30.

§ 14 Rabatte und Nachbelastung
(1) Welche Rabatte gelten, etwa Mengenrabatte bei mehreren Anzeigen oder die Rabatte für Premiumpartner, ergibt sich aus den Mediadaten oder dem Angebot. Mengenrabatte gelten für Anzeigen eines Kunden, die innerhalb von zwölf Monaten ab Erscheinen der ersten Anzeige erscheinen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Rabatte werden nicht nachträglich auf bereits berechnete Anzeigen gewährt, es sei denn, das ist vereinbart.

(2) Hat der Kunde eine bestimmte Zahl von Anzeigen zu einem Rabatt gebucht und nimmt er aus Gründen, die er zu vertreten hat, weniger ab, berechnet der Verlag für die erschienenen Anzeigen die Differenz zwischen dem gewährten und dem Rabatt, der der tatsächlich abgenommenen Menge entspricht. Hat der Verlag den Ausfall zu vertreten, entfällt die Nachbelastung.

§ 15 Auflage und Reichweite
(1) Die Druckausgabe wird in der in den Mediadaten genannten Auflage gedruckt und über Abonnenten, Auslagestellen, Buchhandlungen, diplomatische Vertretungen, Verbände und Veranstaltungen mit Indien-Bezug verbreitet. Eine Verteilung an bestimmte Empfänger schuldet der Verlag nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Liegt die gedruckte Auflage einer Ausgabe um mehr als 20 Prozent unter der Auflage, die in den bei Vertragsschluss geltenden Mediadaten genannt ist, kann der Kunde den Preis für Anzeigen in dieser Ausgabe im selben Verhältnis mindern. Weitere Ansprüche bestehen nur nach § 30.

(3) Angaben zu Besuchern, Seitenaufrufen und Newsletter-Abonnenten in den Mediadaten beschreiben die Reichweite der Vergangenheit. Sie sind keine Zusage für die Zukunft.

C. Kleinanzeigen
§ 16 Private und gewerbliche Kleinanzeigen
(1) Kleinanzeigen bietet der Verlag an, soweit die Mediadaten, eine Preisliste oder ein Buchungsformular sie vorsehen; dann gilt dieser Teil C. Kleinanzeigen gibt es als private und als gewerbliche Anzeige, für die Druckausgabe (mit Veröffentlichung auf INDIENaktuell.de) und, soweit der Verlag das anbietet, als reine Online-Anzeige. Die Preise stehen in den Mediadaten, in der Preisliste oder im Buchungsformular.

(2) Gewerblich ist eine Kleinanzeige, wenn sie im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit steht, etwa das Angebot einer Dienstleistung, von Unterricht oder von Waren aus einem Geschäftsbetrieb, oder wenn ein Unternehmen Personal sucht. Hält der Verlag eine als privat gebuchte Anzeige für gewerblich, teilt er das vor der Veröffentlichung mit; § 3 Absatz 3 letzter Satz gilt entsprechend.

(3) Wer gewerblich inseriert, sorgt selbst dafür, dass die gewerbliche Natur des Angebots erkennbar ist und seine Pflichtangaben, etwa ein Impressum, vorliegen, soweit das Gesetz sie verlangt.

(4) Der Verlag vermittelt keine Geschäfte zwischen Inserenten und Interessenten und wird nicht deren Vertragspartner. Für Angebote, die Beschaffenheit von Waren, die Zahlungsfähigkeit oder das Verhalten der Beteiligten übernimmt er keine Verantwortung.

§ 17 Anzeigentext, Zeilen, Form
(1) Der Preis einer Kleinanzeige für die Druckausgabe richtet sich nach der Zahl der Zeilen je Ausgabe. Wie viele Zeichen eine Zeile umfasst, steht in der Preisliste oder im Buchungsformular. Überschrift, Anzeigentext und die abgedruckten Kontaktangaben, bei Chiffre-Anzeigen die Chiffre-Nummer, zählen zusammen; angefangene Zeilen zählen voll. Maßgeblich ist die Zeilenzahl, die im Buchungsformular oder in der Bestätigung des Verlags ausgewiesen ist, auch wenn der Zeilenumbruch in der gedruckten Ausgabe anders ausfällt. Ein Tarif kann einen Mindest- oder Höchstumfang vorsehen. Reine Online-Kleinanzeigen haben, soweit angeboten, höchstens 300 Zeichen.

(2) Der Verlag veröffentlicht den Anzeigentext so, wie der Kunde ihn gebucht hat. Offensichtliche Schreib- oder Tippfehler korrigiert er nur nach Rückfrage beim Kunden. Ohne Rückfrage vereinheitlicht er lediglich die Form, ohne den Inhalt zu ändern: Telefonnummern schreibt er einheitlich als Vorwahl, Leerzeichen, Rufnummer mit vorangestelltem Telefonsymbol, volle Uhrzeiten ohne „.00“, und die Überschrift setzt er fett an den Anfang. Die Einordnung in eine Rubrik nimmt der Verlag vor; Rubrikwünsche berücksichtigt er nach Möglichkeit.

(3) Für die Richtigkeit des Textes und der Kontaktangaben ist der Kunde verantwortlich. Fehler im gebuchten Text, die der Kunde zu vertreten hat, sind kein Mangel der Anzeige.

(4) Für Inhalt, Rechte, Ablehnung und Kennzeichnung gelten die §§ 6 und 7 entsprechend. Kleinanzeigen mit sexuellen Inhalten, Angeboten, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, oder Kettenbriefen und ähnlichen Systemen veröffentlicht der Verlag nicht.

§ 18 Chiffre-Anzeigen
(1) Auf Wunsch erscheint statt der Kontaktangaben eine Chiffre-Nummer. Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen nimmt der Verlag vier Wochen nach dem Erscheinen der letzten gebuchten Ausgabe entgegen und leitet sie dem Kunden per E-Mail oder, bei Briefen, per Post weiter. Danach eingehende Zuschriften muss der Verlag nicht mehr weiterleiten.

(2) Der Verlag darf Zuschriften öffnen, um Werbung, Massensendungen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte auszusortieren; diese leitet er nicht weiter. Für Verlust oder Verzögerung auf dem Postweg haftet der Verlag nur nach § 30. Die Identität des Kunden gibt der Verlag an Absender von Zuschriften nicht heraus, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet.

(3) Die Chiffre-Nummer zählt beim Preis mit. Ob für die Weiterleitung ein gesonderter Preis anfällt, ergibt sich aus der Preisliste oder dem Buchungsformular.

§ 19 Veröffentlichung, Laufzeit, Löschung
(1) Kleinanzeigen für die Druckausgabe erscheinen in den gebuchten Ausgaben, wenn die Buchung bis zum Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe beim Verlag eingeht. Geht sie später ein, erscheint die Anzeige ab der nächsten Ausgabe, wenn der Kunde zustimmt.

(2) Kleinanzeigen für die Druckausgabe veröffentlicht der Verlag ohne Aufpreis zusätzlich auf INDIENaktuell.de, jeweils bis zum Erscheinen der nächsten Ausgabe. Reine Online-Kleinanzeigen laufen für die gebuchte Zahl von Monaten und enden danach automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Auf Wunsch des Kunden nimmt der Verlag eine Online-Kleinanzeige vorzeitig offline. Der Preis bleibt für die begonnene Laufzeit geschuldet. Gedruckte Ausgaben und das Ausgabenarchiv (§ 7 Absatz 2) bleiben unverändert.

(4) Der Verlag darf Kleinanzeigen vorzeitig entfernen, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass sie rechtswidrig sind oder gegen § 17 Absatz 4 verstoßen. Er teilt das dem Kunden mit Begründung mit (§ 22).

D. Kommentare und Einsendungen
§ 20 Kommentare
(1) Unter Beiträgen auf INDIENaktuell.de können Leserinnen und Leser Kommentare schreiben, auch ohne Nutzerkonto. Der Name, den der Verfasser angibt, erscheint beim Kommentar, die E-Mail-Adresse nie.

(2) Jeder Kommentar wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Einen Anspruch auf Veröffentlichung gibt es nicht. Nicht veröffentlicht werden insbesondere Kommentare, die rechtswidrig sind, beleidigen, Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, ihres Alters, Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität herabsetzen, zu Gewalt aufrufen, Werbung enthalten, private Daten Dritter preisgeben, offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen oder nichts mit dem Beitrag zu tun haben. Kommentare dürfen nicht unter falschem Namen oder im Namen anderer abgegeben werden.

(3) Der Verlag darf veröffentlichte Kommentare jederzeit wieder entfernen, wenn sie gegen Absatz 2 verstoßen, und die Kommentarfunktion unter einzelnen Beiträgen schließen. Kommentare werden nicht inhaltlich bearbeitet; der Verlag entfernt sie ganz oder gar nicht.

(4) Mit dem Absenden räumt der Verfasser dem Verlag das nicht ausschließliche, unentgeltliche Recht ein, den Kommentar auf INDIENaktuell.de zu veröffentlichen und dort dauerhaft bereitzuhalten. Der Verfasser kann jederzeit verlangen, dass sein Kommentar gelöscht wird.

§ 21 Eingesandte Texte, Fotos und Termine
(1) Hinweise, Texte, Berichte, Termine und Fotos können über die Formulare der Website, per E-Mail oder auf anderem Weg eingesandt werden. Die Redaktion sichtet jede Einsendung. Einen Anspruch auf Veröffentlichung, auf einen bestimmten Zeitpunkt oder Umfang gibt es nicht; eine Vergütung erhält der Einsender nur, wenn sie vorher vereinbart ist.

(2) Der Einsender versichert, dass er die Rechte an der Einsendung besitzt, insbesondere dass er Fotos selbst aufgenommen hat oder der Fotograf mit der Veröffentlichung einverstanden ist, und dass erkennbar abgebildete Personen in die Veröffentlichung eingewilligt haben, soweit das gesetzlich erforderlich ist. Wer ein Foto gemacht hat, gibt er bei der Einsendung an.

(3) Mit der Einsendung räumt der Einsender dem Verlag das nicht ausschließliche, unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Einsendung in der Druckausgabe, auf INDIENaktuell.de, im Newsletter, in der digitalen Ausgabe und im Archiv sowie in den eigenen Auftritten von INDIEN aktuell in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Der Verlag darf Texte bearbeiten, kürzen, mit Überschriften versehen und mit anderen Inhalten zusammenführen; Fotos darf er zuschneiden und in Helligkeit und Farbe anpassen, aber nicht entstellen. Die Rechte an Einsendungen gibt der Verlag nicht an Dritte weiter.

(4) Fotos veröffentlicht der Verlag mit dem Namen des Fotografen, wie ihn der Einsender angibt. Der Einsender kann für die Zukunft verlangen, dass ein Beitrag oder Foto nicht weiter genutzt wird, soweit das technisch und wirtschaftlich zumutbar ist; bereits gedruckte Ausgaben und das Ausgabenarchiv bleiben unverändert.

(5) Wird der Verlag von Dritten in Anspruch genommen, weil eine Einsendung deren Rechte verletzt, stellt ihn der Einsender davon frei, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. § 7 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 22 Moderation, Meldungen und Beschwerden
(1) Kommentare, Kleinanzeigen und Einträge im Dienstleisterverzeichnis sind Inhalte Dritter, die der Verlag für die Verfasser speichert. Er prüft sie nach den Regeln der §§ 7, 17 und 20. Eingehende Formulare, Kommentare und Buchungen durchlaufen einen automatischen Spamfilter; die Entscheidung, ob ein Inhalt veröffentlicht, abgelehnt oder entfernt wird, trifft ein Mensch.

(2) Wer einen rechtswidrigen Inhalt auf INDIENaktuell.de bemerkt, kann ihn per E-Mail an info@prexma.com oder über das Kontaktformular (Anliegen „Korrekturhinweis“) melden. Die Meldung sollte die genaue Adresse des Inhalts, eine Begründung und, wenn möglich, Name und E-Mail-Adresse enthalten. Der Verlag prüft jede Meldung zügig und teilt dem Meldenden das Ergebnis mit, wenn er Kontaktdaten angegeben hat.

(3) Lehnt der Verlag einen Kommentar, eine Kleinanzeige oder einen Eintrag ab oder entfernt er ihn, teilt er das dem Verfasser mit Begründung mit, soweit eine E-Mail-Adresse vorliegt. Der Verfasser kann dem per E-Mail widersprechen; der Verlag prüft die Entscheidung dann erneut. Die gesetzlichen Rechte nach dem Gesetz über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065) bleiben unberührt.

(4) Zentrale Kontaktstelle für Behörden und für Nutzer nach dem Gesetz über digitale Dienste ist die Adresse info@prexma.com; Kommunikationssprache ist Deutsch.

E. Nutzerkonto, Newsletter, Postversand und Unterstützung
§ 23 Nutzerkonto
(1) Ein Nutzerkonto ist kostenlos. Es ermöglicht zum Beispiel, die digitale Ausgabe zu lesen, Beiträge zu merken und Texte einzusenden. Ob Leserinnen und Leser sich selbst registrieren können oder der Verlag Konten auf Anfrage anlegt, entscheidet der Verlag. Ein Anspruch auf ein Konto besteht nicht.

(2) Die Angaben bei der Registrierung müssen wahr sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten; bei Verdacht auf Missbrauch ist der Verlag unverzüglich zu informieren. Ein Konto ist persönlich und darf nicht an andere weitergegeben werden.

(3) Der Nutzer kann sein Konto jederzeit löschen oder die Löschung per E-Mail verlangen. Der Verlag kann ein Konto mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, aus wichtigem Grund, insbesondere bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese AGB, auch fristlos oder durch Sperrung. Der Verlag kann die Funktionen des Kontos ändern oder einstellen; über wesentliche Einschränkungen informiert er die Nutzer vorher.

§ 24 Newsletter
(1) Der Newsletter ist kostenlos und erscheint in der Regel einmal im Monat. Einen Anspruch auf eine bestimmte Erscheinungsweise gibt es nicht.

(2) Die Anmeldung erfolgt im Double-Opt-in-Verfahren. Der Newsletter kann jederzeit über den Abmeldelink in jeder Ausgabe abbestellt werden. Der Newsletter enthält Anzeigen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 25 Postversand der Druckausgabe
(1) Die Druckausgabe ist kostenlos. Soweit der Verlag den Postversand anbietet, schickt er auf Wunsch jede neue Ausgabe per Post an die angegebene Anschrift. Der Kunde zahlt dafür allein den Versandkostenbeitrag je Ausgabe; einen Bezugspreis für das Heft gibt es nicht. Maßgeblich ist der Betrag, der bei der Bestellung auf der Seite „Unterstützen & Abo“ auf INDIENaktuell.de genannt ist, einschließlich Umsatzsteuer.

(2) Der Verlag berechnet den Versandkostenbeitrag im Voraus, wie in der Bestellbestätigung angegeben. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Dauerauftrag, PayPal oder Kreditkarte, je nach der bei der Bestellung gewählten Zahlungsart.

(3) Der Postversand läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann es jederzeit ohne Frist mit Wirkung für die nächste noch nicht versandte Ausgabe kündigen, in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Im Voraus gezahlte Beiträge für Ausgaben, die nach der Kündigung nicht mehr versandt werden, erstattet der Verlag. Der Verlag kann den Postversand mit einer Frist von einem Monat kündigen.

(4) Erscheint eine Ausgabe nicht, etwa wegen höherer Gewalt, verschiebt sich der Versand entsprechend; bezahlt wird nur, was versandt wird. Für den Verlust auf dem Postweg haftet der Verlag nur nach § 30; auf Nachricht schickt er, solange der Vorrat reicht, ein Ersatzexemplar.

§ 26 Freiwillige Unterstützung
(1) Wer INDIENaktuell.de mit einem einmaligen oder regelmäßigen Betrag unterstützt, erhält dafür keine Gegenleistung. INDIENaktuell.de bleibt für alle kostenlos. Die prexma GmbH ist nicht gemeinnützig; eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt kann sie deshalb nicht ausstellen.

(2) Eine regelmäßige Unterstützung kann jederzeit ohne Frist beendet werden, per E-Mail an den Verlag oder direkt beim Zahlungsdienst (PayPal, Stripe) oder bei der eigenen Bank. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, es sei denn, sie wurden irrtümlich oder doppelt gezahlt.

F. Preise und Zahlung
§ 27 Preise
(1) Es gelten die Preise der Mediadaten, der Preisliste oder des Angebots, die bei Vertragsschluss gelten. Gegenüber Verbrauchern nennt der Verlag Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, auch wenn die Mediadaten daneben Bruttopreise ausweisen.

(2) Preisänderungen gelten nur für Verträge, die nach der Änderung geschlossen werden. Bei laufenden Verträgen mit Unternehmern, insbesondere Online-Paketen, kann der Verlag die Preise mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen zum Beginn einer neuen Laufzeit ändern; der Kunde kann den Vertrag dann bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Darauf weist der Verlag in der Ankündigung hin. Bei Verbrauchern ändert der Verlag den Preis laufender Verträge nur mit deren Zustimmung.

§ 28 Rechnung und Zahlung
(1) Der Verlag stellt Rechnungen in der Regel je Ausgabe, bei Online-Paketen und anderen Laufzeitverträgen monatlich im Voraus, bei Kleinanzeigen über mehrere Ausgaben auch zusammengefasst. Die Rechnung wird per E-Mail verschickt.

(2) Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, wenn auf der Rechnung keine andere Frist steht.

(3) Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, zieht der Verlag den Betrag zum Fälligkeitstag ein und kündigt den Einzug mindestens drei Tage vorher mit der Rechnung an. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er in der Höhe, in der sie dem Verlag entstehen.

(4) Bei Neukunden, bei privaten Kleinanzeigen und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann der Verlag die Veröffentlichung von der Zahlung im Voraus abhängig machen. Er teilt das vor dem Anzeigenschluss mit.

§ 29 Verzug und Aufrechnung
(1) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er die gesetzlichen Verzugszinsen und, wenn er Unternehmer ist, die gesetzliche Pauschale von 40 Euro (§ 288 BGB). Der Verlag kann die Veröffentlichung weiterer Anzeigen aus dem Vertrag bis zur Zahlung zurückstellen; er kündigt das vorher an.

(2) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die mit der Forderung des Verlags in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Ein Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag geltend machen.

G. Haftung
§ 30 Haftung
(1) Der Verlag haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, etwa das Erscheinen einer gebuchten Anzeige. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Verlags ausgeschlossen. Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verlags.

(4) Für Inhalte Dritter, etwa Anzeigen, Kleinanzeigen, Kommentare und verlinkte Seiten, ist der Verlag nur nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich; siehe auch das Impressum.

§ 31 Höhere Gewalt und Störungen
(1) Kann eine Ausgabe, ein Newsletter oder die Website wegen Ereignissen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, etwa wegen Streik in fremden Betrieben, Ausfall der Druckerei, der Verteilung oder technischer Dienstleister, behördlicher Maßnahmen oder Naturereignissen, ist der Verlag für die Dauer der Störung von seiner Leistungspflicht befreit.

(2) Der Verlag holt die betroffene Leistung nach, wenn das dem Kunden zumutbar ist. Andernfalls muss der Kunde für die ausgefallene Leistung nichts bezahlen, und der Verlag erstattet bereits Gezahltes.

(3) Kurze Unterbrechungen der Website durch Wartung oder technische Störungen sind kein Mangel, wenn die gebuchte Laufzeit einer Online-Anzeige dadurch nicht erheblich verkürzt wird. Ist sie erheblich verkürzt, verlängert der Verlag die Laufzeit entsprechend.

H. Widerrufsrecht für Verbraucher
§ 32 Widerrufsbelehrung für Anzeigen und Kleinanzeigen
Verbraucher haben bei Verträgen, die sie über die Website, per E-Mail, per Telefon oder per Brief mit uns schließen, ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (prexma GmbH, INDIENaktuell.de, Zeppenheimer Weg 1, 40489 Düsseldorf, Telefon 0211 87972343, E-Mail info@prexma.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Soll Ihre Anzeige schon vor Ablauf der Widerrufsfrist erscheinen, etwa weil der Anzeigenschluss der gewünschten Ausgabe früher liegt, fragen wir Sie vor Vertragsschluss, ob wir vorher mit der Ausführung beginnen sollen. Stimmen Sie dem ausdrücklich zu und bestätigen Sie, dass Sie wissen, dass Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung unserer Leistung erlischt, erlischt es, sobald die Anzeige vollständig veröffentlicht ist (§ 356 Absatz 4 BGB). Widerrufen Sie vorher, schulden Sie den oben beschriebenen anteiligen Betrag (§ 357a Absatz 2 BGB).

§ 33 Widerrufsbelehrung für den Postversand der Druckausgabe
Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (prexma GmbH, INDIENaktuell.de, Zeppenheimer Weg 1, 40489 Düsseldorf, Telefon 0211 87972343, E-Mail info@prexma.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bereits erhaltene Ausgaben müssen Sie nicht zurücksenden; Sie dürfen sie behalten.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 34 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An prexma GmbH, INDIENaktuell.de, Zeppenheimer Weg 1, 40489 Düsseldorf, E-Mail info@prexma.com:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

– Bestellt am ()/erhalten am ()

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

I. Schlussbestimmungen
§ 35 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 36 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Düsseldorf. Der Verlag kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

§ 37 Änderungen dieser AGB, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
(1) Der Verlag kann diese AGB für die Zukunft ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss galt. Bei laufenden Verträgen gelten Änderungen nur, wenn der Kunde zustimmt; das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 4. Oktober 2026