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Wirtschaft allgemein
Neue Freiheit vom indischen Joint-Venture-Partner

Die unter ausländischen Investoren in Indien gefürchtete 'Press Note No. 1' wurde außer Kraft gesetzt. Damit benötigen ausländische Firmen, die sich von ihren indischen Joint-Venture-Partnern getrennt haben, in Zukunft kein 'No objection certificate" mehr, wenn sie alleine oder mit einerm anderen Partner in der gleichen Branche in Indien tätig sein wollen.

In der Vergangenheit, konnten indische Unternehmen ihre deutschen Ex-Partner quasi in Geiselhaft nehmen und ihnen eine weitere Betätigung in Indien untersagen. Oft erteilten die ehemaligen indischen Joint-Venture-Partner nur gegen die Zahlung von erheblichen Summen ihr "No objection". Damit wurde die Trennung von indischen Partner oft zu einer teuren und langwierigen Angelegenheit.

Die indische Regierung erhofft sich von dieser Maßnahme, dass nun die zuletzt gesunkenen ausländischen Direktinvestitionen in Indien wieder anziehen. Die Neuregelung bedeutet eine erhebliche Erleichterung für deutsche Unternehmen und erhöht ihre geschäftliche Flexibilität in Indien.

sa

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